Index
Nützliches
Fünf von 50 Hinweise auf mögliche Dyskalkulie:

1. Zahlenverwechslungen wie z.B. 38 und 83.
2. Das Ordnungsgefühl ist schlecht ausgeprägt.
3. Funktioniert das Rechnen an manchen Tagen besser als an anderen?
4. Es gibt Schwierigkeiten bei den Grundrechenarten.
5. Werden Zahlen beim Abschreiben falsch geschrieben?
(Vgl. Astrid Kopp-Duller & Livia R. Pailer-Duller: Dyskalkulie im Erwachsenenalter, 2020)

Wenn Sie diese Fragen positiv beantworten, sollten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Kostenübernahme

Viele Eltern stehen vor einer großen Herausforderung, wenn ihr Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Dyskalkulie hat. Die Schule allein kann oft nicht genug helfen, und eine professionelle Lerntherapie ist teuer. Doch wer übernimmt die Kosten?
Das Jugendamt kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a SGB VIII finanzieren – aber nur, wenn eine seelische Behinderung droht oder bereits besteht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder gefährdet ist. Leider schieben viele Jugendämter die Verantwortung auf die Schulen, obwohl Bildung Ländersache ist und die Jugendhilfe Aufgabe der Kommune bleibt.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Therapie darf erst begonnen werden, wenn das Jugendamt die Kostenübernahme zugesagt hat. Bereits begonnene Maßnahmen fallen nicht unter § 35a (§ 35a Abs. 3 SGB VIII). Wir empfehlen, Ihnen die Zusage mindestens per E-Mail bestätigen zu lassen, damit es später keine Probleme gibt.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und lassen Sie sich nicht ablehnen.